Rechtsform der Energiegemeinschaft
Energiegemeinschaften sind durch die Zusammenarbeit vieler Menschen vor Ort gekennzeichnet. Hierfür braucht es ein gemeinschaftliches Rechtskleid. Gemeinschaftliche Initiativen können verschiedene Rechtsformen wählen. Diese variieren nach: Zweck, gesetzlichen Vorschriften, Gründungsaufwand, Eigentümerstruktur, Mindesthöhe des Eigenkapitals bei der Gründung, Registrierung, Haftung, Organisation und der Gewinnverwendung. Je nach Projekt haben die Rechtsformen unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Personengesellschaft
Verein (e.V.)
Deutschland ist ein Land der Vereine. Ob Schützenverein, Karnevalsverein oder Fußballverein, die Vereinslandschaft in Deutschland ist reich.…
Personengesellschaft
Genossenschaft (eG)
Die eingetragene Genossenschaft (eG) bietet sich insbesondere dann als Rechtsform an, wenn ein gemeinsames Projekt umgesetzt werden…
Personengesellschaft
BGB-Gesellschaft (GbR)
Wenn Sie sich mit einem oder mehreren Partner:innen zusammenschließen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)…
Personengesellschaft
Offene Handelsgesellschaft (oHG)
Die offene Handelsgesellschaft (oHG) basiert auf der GbR. Doch anders als bei der GbR ist der Zweck…
Personenegesellschaft
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG ist vor allem für Unternehmer bzw. Unternehmerinnen von Vorteil, die sich Partner mit zusätzlichem Kapital wünschen, aber alleiniger Chef…
Personengesellschaft
GmbH & Co. KG
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist eine besondere Kommanditgesellschaft (KG).…
Kapitalgesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaften. Wie der Name bereits zeigt, ermöglicht diese Rechtsform…
Kapitalgesellschaft
Aktiengesellschaft (AG)
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist insbesondere dann ratsam, wenn eine finanzielle Beteiligung am Unternehmen schnell und einfach erfolgen…