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Generelle Fragen und Antworten
Was versteht man unter Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, Energiegemeinschaft, Bürgerenergie oder Bürgerenergiegesellschaft?
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Energiegemeinschaften, Bürgerenergie oder Bürgerenergiegesellschaften sind Begriffe, zu der es keine offiziell gültige Definition gibt, die aber zum Teil synonym verwendet werden. Wörtlich interpretiert umfassen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausschließlich Aktionen zur Förderung erneuerbarer Energien, während Energiegemeinschaften, Bürgerenergie oder Bürgerenergiegesellschaft auch nicht erneuerbare Energien umfassen können. Diese Unterscheidung wird jedoch in der Praxis nicht gemacht. Auf dieser Webseite werden die Begriffe synonym verwendet.
Die Begriffe beschreiben alle Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen die das gemeinsame Ziel verfolgen, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Dabei geht es immer auch um eine aktive gemeinschaftliche Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energiegewinnung und Energienutzung. Dies kann die Bereiche Heizen und Kühlen, Elektrizität, Mobilität oder Kombinationen davon beinhalten. Viele Bürgerenergieprojekte in Deutschland entstanden durch die Idee, gemeinsam Photovoltaikprojekte umzusetzen und gemeinsam zu investieren. Hinzu kamen Energiegemeinschaften, die Windenergieprojekte oder Nahwärmeprojekte umsetzten. Energiegemeinschaften können verschiedene Rechtsformen haben. Je nach Rechtsform und Eigentümer sind die Charakteristika unterschiedlich ausgeprägt. Die Bürgerenergiegenossenschaft ist eine besonders bürgernahe Rechtsform, weil offen für die Beteiligung einer großen Zahl an Mitgliedern.
Welche Rechtsformen gibt es für Energiegemeinschaften?
Energiegemeinschaften können jede beliebige Rechtsform haben (siehe: Rechtsform der Energiegemeinschaft), zum Beispiel die eines Vereins, einer Genossenschaft, einer Partnerschaft, einer gemeinnützigen Organisation oder eines kleinen/mittleren Unternehmens. Das Konzept der Energiegemeinschaften erleichtert es den Bürgern und anderen Marktteilnehmern, sich zusammenzuschließen und gemeinsam in Energieanlagen zu investieren. Dies wiederum trägt zu einem dekarbonisierten und flexibleren Energiesystem bei, da die Energiegemeinschaften als eine Einheit auftreten und unter gleichen Bedingungen wie andere Marktteilnehmer Zugang zu allen geeigneten Energiemärkten haben können. (Quelle: https://energy.ec.europa.eu/topics/markets-and-consumers/energy-communities_en)
Was ist eine Energiegenossenschaft?
Eine Energiegenossenschaft (siehe: Genossenschaften) ist eine besondere Rechtsform einer Energiegemeinschaft in Deutschland. Es gibt spezielle Gesetze für Genossenschaften im Allgemeinen, die auch auf den Energiesektor angewendet werden können. Eine Energiegenossenschaft ist ein Unternehmen, das sich in der Regel im gemeinsamen Besitz einer größeren Anzahl von Bürgern befindet. Sie befindet sich in der Regel im demokratischen Besitz ihrer Mitglieder, wobei jedes Mitglied eine Stimme bei der Wahl des Vorstands hat. Typische Projekte (siehe: Projektkonzepte) von Energiegenossenschaften sind die Installation von Photovoltaikanlagen, z. B. auf öffentlichen Gebäuden oder als Freiflächenanlagen, die Durchführung von Windenergieprojekten oder der Aufbau von kleineren Fernwärmenetzen. In mehreren anderen europäischen Ländern gibt es keine Gesetze über Genossenschaften. In diesen Fällen können andere Rechtsformen von Energiegemeinschaften gegründet werden.
Wer kann eine Energiegemeinschaft initiieren und gründen?
Theoretisch kann jeder Bürger aktiv werden und die Gründung einer Energiegemeinschaft in die Wege leiten (siehe: Arten von Mitgliedern). In der Regel beginnt dies mit einer konkreten Idee für ein Projekt im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz in der Gemeinde. Um aktiv zu werden, ist eine kritische Masse von Unterstützern erforderlich, um das Projekt in Gang zu bringen. Die Beteiligung des Bürgermeisters und der Gemeinde/Stadtverwaltung ist ratsam, aber nicht immer notwendig. Erste Schritte bei der Gründung von Energiegemeinschaften sind die Definition konkreter Projekte, die Mobilisierung anderer Bürger, z. B. durch eine Reihe von Informationsveranstaltungen, die Definition eines Geschäftsmodells und die Gründung einer juristischen Person.
Welche Rolle spielen der Gemeinderat/Stadtrat und der Bürgermeister?
Im Idealfall sind der Bürgermeister und die Gemeinde-/Stadtratsmitglieder (siehe: Politiker) Befürworter der Gründung von Energiegemeinschaften. Sie können entweder selbst aktiver Teil der Bewegung sein oder den Prozess durch günstige Ratsbeschlüsse unterstützen, indem sie beispielsweise beschließen, der Energiegemeinschaft keine oder nur geringe Gebühren für die Anmietung öffentlicher Dächer zur Installation einer Photovoltaikanlage zu erheben. Es gibt aber auch Energiegemeinschaften, die unabhängig sind und in denen die Kommunalpolitik keine Rolle spielt.
Welche Projekte können von einer Energiegemeinschaft umgesetzt werden?
Viele Energiegemeinschaften haben Photovoltaikanlagen als wichtige Projekte in ihrem Portfolio, ebenso wie Windkraftanlagen und Fernwärmenetze. Einige Gemeinden haben auch gemeinsame Aktivitäten im Bereich der Mobilität, wie z.B. Carsharing-Angebote mit Elektroautos. Mehr darüber, wie Sie ein Projekt starten können, erfahren Sie hier.
Was ist Crowdfunding?
Eine neue Entwicklung bei der Finanzierung von Projekten für erneuerbare Energien ist das Crowdfunding (siehe: Crowdfunding). In den letzten Jahren haben sich mehrere Crowdfunding-Plattformen etabliert, die sich auf Energiegenossenschaften konzentrieren, wie Bettervest und Econeers. (Quelle:https://www.cleanenergywire.org/factsheets/citizens-participation-energiewende)
Was ist die Rolle eines Aggregators?
Aggregatoren sind Akteure, die Energie handeln und liefern, ohne eigene Bilanzkreise zu betreiben. Ihr Geschäftsmodell besteht vor allem in der Bündelung und Vermarktung von Erzeugungsanlagen, flexiblen Verbrauchern und Speichern. Sie nutzen es, um kleine Investitionen auf ein handelbares Volumen zu skalieren.
Wer ist der Prosument?
Prosumenten (Erzeuger und Verbraucher) vereinen die Rollen von Erzeugern und Verbrauchern. Die Entwicklung von Technologien wie der Photovoltaik hat es den Verbrauchern erleichtert, selbst elektrische Energie zu erzeugen. Neben den großen konventionellen Kraftwerken gewinnen kleinere, dezentrale Produktionseinheiten Bedeutung.
Wer kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?
Die potenziellen Teilnehmer einer Energiegemeinschaft können sehr vielfältig sein. Eine Übersicht und detaillierte Beschreibungen der Arten von Mitgliedern einer Energiegemeinschaft werden hier vorgestellt.
Teilnehmer an Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften (EE-Gemeinschaften) können sein: natürliche Personen, Gemeinden, juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts oder kleine und mittlere Unternehmen. Energieversorgungsunternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnehmer an Bürgerenergiegenossenschaften (CEC) können natürliche oder juristische Personen und lokale Behörden sein.
Fragen und Antworten für diejenigen, die neue Energiegemeinschaften gründen wollen
Hier sind einige Fragen und Antworten für diejenigen, die neue Energiegemeinschaften gründen wollen.
Wie kann ich eine Energiegemeinschaft gründen?
Einen Leitfaden für die ersten Schritte finden Sie hier.
Wie viel Zeit brauche ich für die Initiierung einer Energiegemeinschaft?
Das ist eine schwierige Frage, da die Rahmenbedingungen von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Es hängt sehr stark davon ab, wie viele Unterstützer Sie haben, wie groß Ihr Projekt ist und wie viele Hindernisse es gibt. Sie werden wahrscheinlich Zeit brauchen, um die Dinge voranzubringen, aber im Idealfall wird der Erfolg verschiedene Vorteile finanzieller und sozialer Art mit sich bringen.
Werde ich für meine Bemühungen bezahlt?
In der Regel ist die Motivation für Menschen, die bei der Gründung von Energiegemeinschaften aktiv werden, einen Wandel im Energiesystem herbeizuführen. Die Bemühungen derjenigen, die eine Energiegenossenschaft gründen, erfolgen daher auf freiwilliger und unentgeltlicher Basis. Mit zunehmender Größe der Energiegemeinschaft in Bezug auf die Projektinvestitionen und die Anzahl der Mitglieder kann es jedoch erforderlich werden, Personal für die Verwaltung der Energiegemeinschaft einzustellen.
Fragen und Antworten für Kommunalpolitiker
Hier sind einige Fragen und Antworten für Kommunalpolitiker.
Welche Rolle spielen die Kommunalpolitiker für eine Energiegemeinschaft?
Kommunalpolitiker können sowohl Bürgermeister als auch Mitglieder von Stadt-/Gemeinderäten oder Kreisräten sein. Eine Energiegemeinschaft braucht nicht unbedingt lokale Politiker, um sich zu engagieren, aber sehr oft ist dies von großem Vorteil. Wenn Politiker Energiegenossenschaften unterstützen, kann sich dies z. B. positiv auf Genehmigungsverfahren, strategische Pläne, Werbung usw. auswirken. Andererseits kann das Vorhandensein einer Energiegemeinschaft ein positives Image der Gemeinde/Stadt sowie das Profil der gewählten Politiker prägen.