Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaften. Wie der Name bereits zeigt, ermöglicht diese Rechtsform eine Beschränkung der Haftung für die Gründer:innen. Wie bei der Aktiengesellschaft gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich des Zwecks und die Geschäftsführer:innen müssen nicht Gesellschafter:innen sein. Bei der Gründung wird ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und die Geschäftsanteile durch die Gründer:in übernommen. Dies muss notariell beurkundet werden.
Eigentümer:innen sind die Gesellschafter:innen.
Als Stammkapital sind 25.000 Euro vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es für die Mini-GmbH.
Eine GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden.
Die Haftung ist auf die Einlage begrenzt.
Die Geschäftsführung liegt bei einem Vorstand, der auf der Gesellschafterversammlung gewählt wird. Sobald die GmbH mehr als 500 Angestellte hat, ist ein Aufsichtsrat vorgesehen.
Wenn der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung vorsieht, erfolgt die Gewinnverteilung an die Gesellschafter:innen im Verhältnis ihrer Anteile.
Eine Prüfung ist ab einer Mindestgröße notwendig.