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Start/Rechtliches/Rechtsform der Energiegemeinschaft/GmbH & Co. KG
Personengesellschaft

GmbH & Co. KG

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist eine besondere Kommanditgesellschaft (KG). Unternehmer:innen (Komplementär), die bei einer einfachen KG mit dem Privatvermögen haften, fungieren hier als GmbH. Auf diese Weise kann man als Komplementär die Haftung beschränken. Die GmbH & Co. KG ist ideal, wenn eine Kommanditgesellschaft (KG) als Rechtsform angestrebt wird, aber das hohe private Haftungsrisiko des Komplementärs beschränkt werden soll. Die Gesellschafter:innen der GmbH sind in der Regel zugleich die Kommanditisten der KG.

  • Eine GmbH & Co. KG ist der Betrieb eines Handelsgewerbes gleichberechtigter Partner:innen, die in der Regel alle in der Gesellschaft tätig sind.
  • Für die Gründung reicht ein formloser Gesellschaftsvertrag, der auch schriftlich festgehalten werden kann. Neben der GmbH als Komplementär braucht es zusätzlich mindestens einen Kommanditisten.
  • Eigentümer:in sind die Gesellschafter:innen.
  • Für die GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro vorgesehen. Es gibt auch Ausnahmeregelungen für die Mini-GmbH. Eine Vorgabe über eine Mindesteinlage gibt es nicht.
  • Eine GmbH & Co. KG muss im Handelsregister eingetragen werden.
  • Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt. Eine Nachschusspflicht kann geregelt werden.
  • Die Geschäftsführung liegt beim Komplementär, also der GmbH, kann aber auch anders geregelt werden.
  • Der Gewinn wird nach Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag verteilt.
  • Eine Prüfung ist nicht notwendig.

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www.dgrv.de

 

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