Die KG ist vor allem für Unternehmer bzw. Unternehmerinnen von Vorteil, die sich Partner mit zusätzlichem Kapital wünschen, aber alleiniger Chef im Unternehmen bleiben möchten. Sie ist außerdem für Familienmitglieder interessant, die nicht persönlich haften wollen bzw. sollen. Die KG besteht aus einem oder mehreren Komplementären und weiteren Gesellschafter:innen (Kommanditisten).
- Eine KG ist der Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma mit dem Zweck der Gewinnerzielung.
- Für die Gründung reicht ein formloser Gesellschaftsvertrag.
- Eigentümer sind die Gesellschafter:innen sowie die Gesamthandsgesellschaft, also die Gemeinschaft der beteiligten Personen.
- Als Eigenkapital ist keine Mindesthöhe vorgeschrieben.
- Eine KG muss im Handelsregister eingetragen werden.
- Die Gesellschafter:innen haften als Komplementär und Kommandantitist verschieden. Als Komplementär: ist die Haftung unbeschränkt, solidarisch und unmittelbar mit Geschäfts- und Privatvermögen. Als Kommanditist ist die Haftung auf die Einlage begrenzt.
- Die Geschäftsführung liegt bei allen Gesellschafter:innen und kann vertraglich geregelt werden.
- Der Gewinn wird nach Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag verteilt. Nach Handelsgesetzbuch werden 4 Prozent des Jahresgewinns auf den Kapitalanteil ausgeschüttet, der Rest nach Köpfen.
- Eine Prüfung ist nicht notwendig.