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Start/Themenschwerpunkte/Unternehmerische Entwicklung einer Energiegenossenschaft

Unternehmerische Entwicklung einer Energiegenossenschaft

Derzeit gibt es in Deutschland fast 1.000 Energiegenossenschaften. Mit ihren 220.000 Mitgliedern setzen sie ganz unterschiedliche Projekte um. Das reicht von Solarstromprojekten auf lokalen Dächern, über Beteiligungen an Windparks bis hin zu Wärmenetzen. Doch Energiegenossenschaften bieten ein reiches Potenzial an unternehmerischen Wegen, denn sie sind als Unternehmensform offen gestaltet. Damit könnten sie ein wichtiger Akteur der regionalen Energiewende werden. Doch eine neue Ausrichtung bedeutet oft mehr Kapazitäten, um sich strategisch zu entwickeln. Hier finden sich unterschiedliche unternehmerische Lösungswege für eine Entwicklung bestehender Energiegenossenschaften.

Unternehmerische Lösungswege

Hauptamt schaffen

Sehr viele Energiegenossenschaften sind ehrenamtlich geführt. Sollen neue Geschäftsfelder erschlossen oder bestehende weiterentwickelt und regelmäßig Projekte umgesetzt werden, erfordert das mehr Arbeitsaufwand und zusätzliche Kompetenzen. Das Modell Ehrenamt mit seinen begrenzten zeitlichen und fachlichen Ressourcen stößt an seine Grenzen.

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Kooperationen

Kooperationen können von Energiegenossenschaften aus unterschiedlichen Gründen und in unterschiedlichen Formen eingegangen werden. Oft arbeiten Energiegenossenschaften mit anderen Energiegenossenschaften zusammen, etwa bei größeren Projekten oder in Dachgenossenschaften. Bei komplexen Projekten wie Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Windenergieanlagen oder Nahwärmenetzen greifen Energiegenossenschaften üblicherweise auf fachkundige externe Unternehmen zurück.

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Mitglieder aktivieren und die Nachfolge regeln

Viele Energiegenossenschaften haben ein Generationenthema. Vorstände und Aufsichtsrät:innen sind überdurchschnittlich alt und überwiegend männlich. Aktive Frauen kommen viel zu selten vor, junge Menschen ebenso. In Hessen waren laut einer Befragung der Technischen Universität Darmstadt nur acht Prozent der Vorstände von Energiegenossenschaften weiblich.

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Ein Tochterunternehmen gründen

Viele Energiegenossenschaften möchten regelmäßig Projekte realisieren, ihre Wertschöpfung erweitern oder ihre Geschäftsmodelle ausbauen. Die Erfahrung zeigt, dass dies rein ehrenamtlich geführte Energiegenossenschaften nicht auf längere Zeit sicherstellen können. Für eine kontinuierliche Weiterentwicklung bedarf es einer Professionalisierung des operativen Geschäftes.

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Fördermittel für Energiegenossenschaften geschickt nutzen

Energiegenossenschaften fördern den Ausbau erneuerbarer Energien, können innovative Projekte umsetzen und Arbeitsplätze vor Ort schaffen. All das sind gute Argumente für Fördermittelgeber:innen, Projekte und/oder die Weiterentwicklung von Energiegenossenschaften mit ihren Geldern zu fördern. Bezuschusst werden Planungskosten für Projekte, Personal, Weiterbildungen usw. Zudem können Energiegenossenschaften Kredite erhalten.

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Verschmelzung zweier Genossenschaften

Wenn die ehrenamtlich Verantwortlichen müde werden, ihr Engagement beenden, die Genossenschaft keine neuen Projekte realisiert, die Mitglieder schwinden, dann besteht Handlungsbedarf. Weiterdümpeln, die wenigen Anlagen bis zur Ausförderung verwalten oder aktiv handeln, sind die Alternativen.

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Liquidation der Genossenschaft

Die Auflösung einer Genossenschaft kann nur durch die Generalversammlung mit Dreiviertelmehrheit (§ 78 GenG) oder nach den in der Satzung niedergeschriebenen Regelungen beschlossen werden. Der Vorstand hat den Liquidationsbeschluss und die Liquidatoren zum Genossenschaftsregister in notariell beglaubigter Form anzumelden sowie die Person mitzuteilen, die die Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren verwahren wird.

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Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

www.dgrv.de

 

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