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Start/Kooperationen

Kooperationen

Kooperationen können von Energiegenossenschaften aus unterschiedlichen Gründen und in unterschiedlichen Formen eingegangen werden. Oft arbeiten Energiegenossenschaften mit anderen Energiegenossenschaften zusammen, etwa bei größeren Projekten oder in Dachgenossenschaften. Bei komplexen Projekten wie Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Windenergieanlagen oder Nahwärmenetzen greifen Energiegenossenschaften üblicherweise auf fachkundige externe Unternehmen zurück. Städte und Gemeinden kooperieren mit Energiegenossenschaften, um wirksame Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.

Kooperation mit anderen Energiegenossenschaften

Energiegenossenschaften kooperieren auf vielfältige Weise miteinander. Sie tauschen Knowhow aus, realisieren zusammen Projekte, teilen sich die Finanzierung von Anlagen oder betreiben gemeinsam Gesellschaften. Dachgenossenschaften übernehmen und bündeln Aufgaben, die einzelne Genossenschaften nicht oder nur mit hohem Aufwand leisten können.

Kooperation mit Kommunen

Für Energiegenossenschaften sind Kommunen in mehreren Rollen wichtig. Dies geht über die Kernaufgabe der Kommune als Planungs- und Genehmigungsinstanz hinaus, denn sie können auch bei der Kommunikation in die Bevölkerung unterstützen oder Flächen für Projekte zur Verfügung stellen. Energiegenossenschaften und Kommunen verbinden aber auch gemeinsame Ziele. Die Projekte der Energiegenossenschaften können einen wichtigen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz leisten, ermöglichen eine direkte Partizipation der Bürger:innen an der lokalen Energiewende und sorgen für mehr regionale Wertschöpfung. Das sind gute Gründe für eine Zusammenarbeit.

Tipp

(Ober)Bürgermeister:innen, Stadt- und Gemeindeparlamente u.a. beeinflussen auch das öffentliche Meinungsbild zu Energiewende-Projekten. In der Praxis gibt es vielfältige Formen der Zusammenarbeit:

  • Kommunen initiieren Bürgerenergiegenossenschaften, sind in Vorstand und/oder Aufsichtsrat vertreten. Sie verpachten gemeindeeigene Dächer und Flächen für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Manche Kommunen unterstützen die Genossenschaft bei der Öffentlichkeitsarbeit, der Verwaltung oder mit Büroräumen.
  • Energiegenossenschaften belegen kommunale Dächer mit Photovoltaikanlagen, bauen die Ladeinfrastruktur auf oder ein Nahwärmenetz. Die Kommune kann von der Genossenschaft günstig Ökostrom beziehen, die Straßenbeleuchtung durch die Genossenschaft energieeffizient erneuern lassen usw. Gemeinsam bauen und betreiben Genossenschaften und Kommunen Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Kooperation mit Stadtwerken

Energiegenossenschaften und Stadtwerke können sich bei ihrem Einsatz für die Energiewende vor Ort gut ergänzen. Manche Stadtwerke sind sogar als Genossenschaft organisiert. Stadtwerke haben viel Knowhow im Bereich der Energieversorgung und betreiben oft auch die Stromnetze vor Ort. Als Stromhändler oder durch die Gasversorgung stehen sie aber auch in direkter Konkurrenz zu den Stromprodukten und Nahwärmenetzen der Energiegenossenschaften. Dabei bieten Energiegenossenschaften den Stadtwerken die Möglichkeit, die Bürger:innen vor Ort proaktiv einzubinden und vielfältige Projekte umzusetzen, die auch dabei helfen können, den Strom direkt zu verbrauchen und die Stromnetze zu entlasten. Solche Projekte können auch dazu beitragen, die Stromzähler zu digitalisieren. Zum gegenseitigen Gewinn können auch gemeinsame Tochterunternehmen gegründet werden. Auch die direkte Beteiligung einer Energiegenossenschaft an Stadtwerken wie in Wolfhagen und Jena ist denkbar.

Kooperation mit Projektierungsunternehmen

Komplexe und große Projekte erfordern oft technisches oder planerisches Knowhow, das in der Energiegenossenschaft selten vorhanden ist. Daher kann es sinnvoll sein, mit einer externen Projektierungsgesellschaft zusammenzuarbeiten, die auf die jeweiligen Projekte spezialisiert ist. So können die dann fertigen Wärmenetze oder Solarstromanlagen schlüsselfertig übernommen werden. Für Projektierungsunternehmen etwa von Windprojekten kann es attraktiv sein, mit Energiegenossenschaften zusammenzuarbeiten, da die Energiegenossenschaft die Bürger:innenbeteiligung organisieren kann, um so für Akzeptanz zu sorgen. Bei gemeinsamen Projekten können Energiegenossenschaften auch als Mitgesellschafterin einer Betreibergesellschaft, Generalunternehmerin oder Projektmanagerin agieren. Die Energiegenossenschaft sollte klar die eigene Rolle definieren.

Kooperation mit Banken

Die lokalen Volks- und Raiffeisenbanken sind als Finanzierungspartnerin für Energiegenossenschaften wichtig. Doch es gibt mehr Formen der Zusammenarbeit. Einige Banken haben selbst Energiegenossenschaften initiiert bzw. sind daran beteiligt. Sie können professionell bei der Projektfinanzierung unterstützen, ihr kaufmännisches Knowhow einbringen, administrative Aufgaben übernehmen und haben vor Ort meist sehr gute Kontakte.

Kooperation mit Wohnungsunternehmen

Wohnungsgesellschaften verfügen über einen attraktiven Wohnungsbestand, Energiegenossenschaften können kostenverträglich die Mieter:innen mit Strom und Wärme versorgen bzw. bei der energetischen Sanierung unterstützen. Deshalb macht die Kooperation Sinn. Trotz dieses Potenzials ist die Zahl der realisierten Projekte noch überschaubar. Interessant sind besonders Wohnungsgenossenschaften, kommunale Wohnungsunternehmen sowie Wohnprojekte.

Interessanter Mehrwert – Kooperation von Energiegenossenschaften mit Hochschulen

Durch eine Kooperation mit Hochschulen kann die Energiegenossenschaft neue Ideen und Lösungsansätze für ihre unternehmerische Weiterentwicklung bekommen. Die Genossenschaft kann Teil einer Studie oder eines Forschungsprojektes sein. Studierende können in Abschlussarbeiten praktische Themen wie z.B. Wirtschaftlichkeitsberechnungen behandeln. Und lassen sich vielleicht als Aktive in der Genossenschaft gewinnen.

Die passenden Kooperationspartner finden

Vor der Entscheidung für Projektierungsunternehmen sollten die Verantwortlichen der Genossenschaft verschiedene Aspekte der Zusammenarbeit klären. Die Ausgangsfragen dabei: Was können wir nicht, was erfolgskritisch ist? Was  wollen wir nicht selbst tun, was zwingend erforderlich ist?

Weitere Fragen sind:

  • Kann der/die Partner:in die fehlenden Kompetenzen einbringen?
  • Strebt die Energiegenossenschaft eine längere strategische Partnerschaft über mehrere Projekte an?
  • Welches Interesse haben die möglichen Partner:innen an der Zusammenarbeit?
  • Will die Genossenschaft Augenhöhe oder reicht die Rolle als Junior-Partner:in?
  • Hat das Projektierungsunternehmen schon mit Energiegenossenschaften zusammengearbeitet?
  • Was kann die Genossenschaft in die Kooperation einbringen?
  • Welche Wertschöpfungsstufen übernimmt sie wie z.B. die Flächensicherung?
  • Wie groß ist das Mitsprachrecht beim Projekt?
  • Welchen Zugewinn an Knowhow erwartet die Genossenschaft?
  • Wie hoch ist ihr Ergebnisbeitrag bei Projekten?
  • Wer trägt welche Risiken und Kosten?

Vorteile & Nachteile

Nachteile

Kommunen

  • Stadtpolitik abhängig von politischen Mehrheiten
  • Teilweise lange Entscheidungswege

Stadtwerke

  • Können Mitbewerber vor Ort sein
  • Evtl., Zielkonflikt bei Renditeerwartung
  • Genossenschaft wird nicht auf Augenhöhe gesehen

Projektierungsunternehmen

  • Genossenschaft wird nicht auf Augenhöhe gesehen
  • Andere Werte (renditegetrieben) als die Genossenschaft
  • Teilweise kein Interesse an „echter“ Bürger:innenbeteiligung

Banken

  • Abhängigkeit von einer Bank

Wohnungsgesellschaften

  • Genossenschaft wird nicht auf Augenhöhe gesehen

Vorteile

Grundsätzlich

  • Durch Kooperationen sind mehr und komplexere Projekte möglich und werden die Kompetenzen erweitert

Energiegenossenschaften/Dachgenossenschaften

  • Gemeinsame Werte
  • Knowhow-Austausch
  • Gemeinsame Finanzierung und Realisierung von Projekten
  • Dachgenossenschaft erbringt Aufgaben, die einzelne nicht leisten können

Kommunen

  • Potenziell gleiche Ziele
  • Verfügen über Dächer und Flächen
  • Wertschöpfung bleibt in der Region

Stadtwerke

  • Fachliches Knowhow
  • Gemeinsame Projekte

Projektierungsunternehmen

  • Fachliches Knowhow, besonders bei großen Projekten
  • Können Projektrisiken tragen

Banken

  • Kaufmännisches und Finanz-Knowhow
  • Regionale Banken sind vor Ort gut vernetzt

Wohnungsgesellschaften

  • Hohes Potenzial an Gebäuden
  • Gemeinsame Ziele bei Wohnprojekten und -gesellschaften, die nachhaltig bauen

Praxisbeispiele

Die größte Dachgenossenschaft sind die Bürgerwerke eG, ein Zusammenschluss von 118 lokalen Energiegemeinschaften aus ganz Deutschland. (Stand August 2023): Die Bürgerwerke versorgen bundesweit Menschen mit erneuerbarem Bürgerstrom aus Solar-, Wind- und Wasserkraft sowie nachhaltigem BürgerÖkogas. Aufgaben wie der Energieeinkauf, die Abrechnung u.a. sind in der Geschäftsstelle gebündelt, ebenso zentrale Vertriebsaktivitäten. Die Bürgerwerke bieten ihren Mitgliedsgenossenschaften zum Beispiel Direktvermarktungsangebote, binden Strom aus Mitgliederanlagen in das Bürgerstrom-Portfolio ein, unterstützen den Aufbau eines bundesweiten, genossenschaftlichen BürgerLadenetzes. Im Frühjahr 2023 haben die Bürgerwerke die BürgerProjektGemeinschaft gestartet. Ziel ist, gemeinsam Freiflächen-Solaranlagen in Bürger:innenhand zu akquirieren, zu entwickeln, zu bauen und zu betreiben. Die Dachgenossenschaft Bürgerwerke übernimmt Planungsprozesse und -kosten der Projektentwicklung. Umgesetzt und betrieben werden die Solarprojekte von den lokalen Genossenschaften.

Nachhaltige Mobilität in Gemeinschaft: Ein weiteres Beispiel ist die Vianova eG. Die Dachgenossenschaft will die klimaschonende Mobilitätswende voranbringen. Vianova bietet ein Fullservice-Angebot, von der Projektierung, dem Kauf der Fahrzeuge, dem Bau der Ladesäulen über die Entwicklung von Geschäftsmodellen und Tarifen bis hin zu allen Prozessen rund um die Nutzung der Fahrzeuge. Dazu gehören eine Buchungs-App, die digitale Abrechnung bis hin zum Hotline-Support.

Die BioEnergieService Marburger Land eG in Mittelhessen wurde von Bioenergiedörfern in der Region und den Stadtwerke Wetter als Einkaufsgenossenschaft gegründet, um Verbrauchsgüter und Dienstleistungen zentral für die einzelnen Mitglieder zu beschaffen.

Die BürgerEnergie Rhein-Neckar Photovoltaik GmbH projektiert, baut und verkauft Photovoltaikanlagen an Privat- wie Gewerbekunden, um die aktuell hohe Nachfrage zeitnah zu bedienen. Zu je 50 % Gesellschafterinnen sind die BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau eG und die HEG Heidelberger Energiegenossenschaft eG.

Die Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG im Rems-Murr-Kreis wurde von Bürger:innen mit der Kommune Weissach im Tal gegründet. Später schlossen sich Nachbargemeinden an.

Drei Standort-Kommunen, eine Energiegenossenschaft und ein Projektentwickler haben den Bürgerwindpark Südliche Ortenau realisiert.

Bei der TRENEG – Trierer Energiegenossenschaft eG sind die Stadtwerke Trier und die Volksbank Trier eG Mitgründer und haben viele Jahre die Vorstände gestellt.

Die Stadtwerke Union Nordhessen, ein Zusammenschluss von sechs Stadtwerken, hat gezielt Bürgerenergiegenossenschaften und Kommunen an Wind- und Solarparks beteiligt. Bürger:innen und Kommunen können sich bis zu 74,9 Prozent an der Betreibergesellschaft der Parks beteiligen.

Die Hochschule Aalen hat eine Stromhandelsplattform für Bürgerenergie-Genossenschaften entwickelt.

In Buchen im Odenwald haben drei Volksbanken die Energiegenossenschaft Energie + Umwelt eG zum Erfolg geführt.

In Regensburg beziehen Mieter:innen eines Mehr-Generationen-Wohnprojektes Solarstrom direkt vom Dach

Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

www.dgrv.de

 

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