Mit dem Ablauf der vom EEG vorgesehenen 20-jährigen Förderungshöchstdauer für die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom in die Energienetze stehen auch viele Energiegenossenschaften aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen vor der Entscheidung, wie hiermit in Zukunft umgegangen werden soll.
Für eine fundierte Entscheidungsfindung ist es wichtig, neben den wirtschaftlichen Optionen auch die wesentlichen (gesellschafts-)rechtlichen Möglichkeiten und deren Rechtsfolgen zu kennen.
In Betracht kommen diesbezüglich regelmäßig folgende zwei Alternativen:
- Überarbeitung des Geschäftsmodells unter Fortführung der Genossenschaft
- Unternehmerische Lösungswege
Zu beiden Handlungsalternativen finden sich hier Übersichten. Diese sollen Entscheidungsträgern sowie Genossenschaftsmitgliedern helfen, die für den Einzelfall jeweils richtige Entscheidung zu treffen.