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Start/Ein Tochterunternehmen gründen

Ein Tochterunternehmen gründen

Viele Energiegenossenschaften möchten regelmäßig Projekte realisieren, ihre Wertschöpfung erweitern oder ihre Geschäftsmodelle ausbauen. Die Erfahrung zeigt, dass dies rein ehrenamtlich geführte Energiegenossenschaften nicht auf längere Zeit sicherstellen können. Für eine kontinuierliche Weiterentwicklung bedarf es einer Professionalisierung des operativen Geschäftes.

Eine Reihe von Energiegenossenschaften haben deshalb Service- oder Projektgesellschaften als GmbH gegründet. Diese Gesellschaften entwickeln mit festangestellten Kräften Projekte oder übernehmen Dienstleistungen für die Genossenschaft. Ein Vorteil dieser Konstruktion: Ein Teil des geschäftlichen Risikos wird aus der Energiegenossenschaft ausgelagert. Die Bilanz wird nicht belastet und die Dividende an die Mitglieder ist nicht gefährdet.

Vom Ehrenamt zur bezahlten Arbeit

Vom Minijob über freiberufliche Dienstleister:innen bis zu hauptamtlichen Kräften oder Tochtergesellschaften. In der Praxis gibt es eine Reihe von Lösungen, bezahltes Personal aufzubauen. Eine Auflistung der möglichen Stellen und Aufgaben finden Sie hier.

Mit Tochterunternehmen die Genossenschaft professionalisieren

Gesellschaften, an denen Energiegenossenschaften vollständig oder anteilig beteiligt sind, sind ein gängiges Modell. Bei großen Wind- und PV-Projekten sind Projekt- oder Betreibergesellschaften Standard, um Investitionsrisiken aus der Genossenschaft zu verlagern. Sie sind auch das Mittel der Wahl, wenn bei Projekten mehrere Gesellschafter:innen eingebunden werden, etwa weitere Energiegenossenschaften, Unternehmen, Kommunen oder Stadtwerke.

Das Thema Tochterunternehmen als operative GmbH treibt zahlreiche Energiegenossenschaften an, die ihre Wirkung steigern und deshalb die Entwicklung von Projekten verstetigen möchten.

Die operativ tätigen Tochtergesellschaften übernehmen in der Praxis vielfältige Aufgaben:

  • Projekte akquirieren
  • Projekte z.B. große PV-Aufdachanlagen oder Freiflächenanlagen entwickeln
  • Anlagen im Auftrag der Energiegenossenschaft bauen und in Betrieb nehmen
  • kleine PV-Dachanlagen akquirieren, planen, bauen und an Endkund:innen verkaufen
  • Ladeinfrastruktur aufbauen

 

Zudem übernehmen die Tochtergesellschaften Dienstleistungen wie:

  • Buchhaltung für die Genossenschaft
  • die Mitgliederverwaltung
  • die Öffentlichkeitsarbeit / Betreuung der Homepage
  • die Werbung von Stromkund:innen
  • Fernüberwachung von Anlagen
  • die Abrechnung von Strom- (z.B. bei Mieterstrom) und Wärmekund:innen
  • die kaufmännische Betriebsführung von PV-Freiflächenanlagen

Ein wichtiger Hebel dazu ist die Beschäftigung von Personal – und damit verbunden die Aufgabe, die Mitarbeiter:innen dauerhaft zu beschäftigen. Manche Energiegenossenschaften stellen die Beschäftigten in der Genossenschaft an. Doch wenn die jährlichen Überschüsse nicht ausreichen, schmälert der Personalaufwand anfangs den Bilanzgewinn oder sorgt sogar für einen Verlust. Eine mittlerweile bewährte Lösung ist deshalb die Gründung von Tochtergesellschaften, in denen das Personal beschäftigt wird. Die Gesellschaften projektieren zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen, die später in den Besitz der Genossenschaft gehen, die sie betreibt. Der Vorteil der Konstruktion: Die Personalkosten schlagen hier für die Genossenschaft lediglich als Teil der gesamten Investitionssumme zu Buche, die bei PV-Anlagen über mindestens 20 Jahre abgeschrieben wird.

Checkliste zur Gründung von Tochtergesellschaften

Die Gründung einer GmbH lässt sich in folgende Schritte unterteilen

  1. GmbH planen und vorbereiten: Erarbeitung eines Business- und Finanzplans, Gründungsberatung durch Rechtsanwält:in sowie Hausbank, Recherche zur Gründungsförderung, evtl. Gespräche mit Mitgesellschaftern usw.
  2. Firmenname und Unternehmensgegenstand formulieren. Tritt die Gesellschaft erkennbar als Tochter auf, wie z.B. BEGeno Solar, der Solarteursbetrieb der Bürger Energie Bremen eG (BEGeno)?
  3. Stammkapital festlegen und Gesellschaftsvertrag vorbereiten, in Abstimmung mit einem Notariat.
  4. Beschluss durch den Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat ist frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Vor allem der Businessplan, der Gesellschaftsvertrag und ggf. der Geschäftsführervertrag sollten durch den Aufsichtsrat vor dem Beschluss geprüft werden.
  5. Mitglieder einbeziehen, zum Beispiel durch eine außerordentliche Generalversammlung
  6. GmbH beim Notar beurkunden.
  7. Weitere Detailaufgaben: Geschäftskonto eröffnen, Veröffentlichung des Handelsregistereintrags, Gewerbe anmelden, Räume mieten usw.
  8. Personal einstellen: Geschäftsführer:innen, Mitarbeiter:innen.

 

Wichtig ist zudem, dass die strategische Ausrichtung von Energiegenossenschaft und Tochterunternehmen gut aufeinander abgestimmt sind. Dies wird in der Praxis z.B. dadurch gewährleistet, dass Vorstände die Geschäftsführung der GmbH übernehmen oder umgekehrt die Geschäftsführer:in in den Vorstand der Genossenschaft rückt.

Vertraglich auf den Punkt kommen

In einem Gesellschaftsvertrag werden die Aufgaben der Tochtergesellschaft geregelt. Hier wird z.B. festgelegt, ob die Tochter-GmbH nur im Innenverhältnis für die Genossenschaft tätig wird bzw. wann die Gesellschaft externe Aufträge annimmt. Bei mehreren Gesellschaftern werden die Anteile definiert, die Bestellung von Geschäftsführer:innen usw.

Ein valider Geschäftsplan

Selbstverständlich braucht die Tochtergesellschaft einen belastbaren Geschäftsplan mit einer Liquiditätsplanung. In der Regel übersteigen die Kosten in der Anfangsphase (Personal, Wareneinsatz, Werbung, Reisekosten, Büro usw.) die Erträge. Als Möglichkeiten der Startfinanzierung bieten sich hier Nachrangdarlehen, Bankdarlehen oder auch die Inanspruchnahme von Förderdarlehen, die z.B. einzelne Bundesländer für Unternehmensgründungen anbieten. 

Canvasmodell

Das Canvasmodell kann helfen, die Ziele und Grenzen Ihres eigenen Projekts zu definieren. So können Sie ihr Geschäftsmodell entwickeln und auf dieser Basis den notwendigen Geschäftsplan für eine mögliche Finanzierung. Ein großer Vorteil des Canvasmodells ist die Möglichkeit, die Geschäftsidee in der Gruppe zu entwickeln und für alle klar herauszuarbeiten. Ein kreativer Prozess, der für gemeinschaftliche Projekte sehr wichtig sein kann.

Mehr erfahren Sie hier.

Zweigniederlassungen: Eigene Identität und Teil eines größeren Ganzen

Lohnt es sich, eine eigene Energiegenossenschaft zu gründen oder ist es besser, sich einer Genossenschaft in der Nähe anzuschließen? Vor dieser Frage stehen Gründungsinitiativen.

Mit einer Zweigniederlassung wird der hohe Aufwand einer Neugründung vermieden. Gleichzeitig hat die Niederlassung eine eigene Identität, die sich schon im Namen ausdrückt und kann eigene geschäftliche Schwerpunkte setzen. Verwaltungsmäßig ist sie Teil der Hauptniederlassung, also der Genossenschaft, der sie sich angeschlossen hat.

Für bestehende Energiegenossenschaften birgt die Gründung von Zweigniederlassung die Chance, dass sie ihren Wirkungskreis erweitern können, über den eigenen Ort bzw. den Kreis hinaus, mehr Aktive gewinnen und evtl. neue Geschäftsfelder etablieren können.

Paragraf 14 des Genossenschaftsgesetzes regelt die Errichtung einer Zweigniederlassung. Die Niederlassung muss im Wesentlichen alle oder einen bestimmten Teil der Geschäfte der Hauptniederlassung betreiben. Zudem muss die Zweigniederlassung über eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit verfügen. Die Satzung eine Genossenschaft kann die Errichtung der Zweigniederlassung von der Zustimmung der Generalversammlung abhängig machen.

Die Eigenständigkeit einer Zweigniederlassung zeigt sich schon im Namen. Das erleichtert die Identifikation mit den Mitgliedern vor Ort und betont den lokalen Charakter. Die Zweigniederlassung kann sich auf bestimmte Geschäftsfelder konzentrieren, sich zum Beispiel die Themen Balkonmodule, Solarberatung oder Öffentlichkeitsarbeit auf die Fahne schreiben. Zur Eigenständigkeit können auch ein eigener Bilanzkreis gehören und die Möglichkeit selbst Mitgliedsanteile einzuziehen.

Gleichzeitig stehen den Aktiven in der Zweigniederlassung erfahrene Partner:innen in der bestehenden Energiegenossenschaft zur Seite und die Zweigniederlassung kann auf Dienstleistung der Hauptniederlassung zurückgreifen.

Sinn macht, dass Aktive der Zweigniederlassung im Aufsichtsrat und/oder im Vorstand der Energiegenossenschaft vertreten sind.

Am Anfang braucht es viel Abstimmung und eine gut strukturierte und sinnvolle Gesamtstruktur.

  • Wieviel Eigenständigkeit braucht die Zweigniederlassung und wieviel Integration in das gemeinsame Ganze ist sinnvoll und nötig?
  • Wie können Hauptstelle und die Zweigniederlassung eine gemeinsame Strategie entwickeln und leben?
  • Welche Schwerpunkte setzt sich die Zweigniederlassung? Kann sie diese auch gewinnbringend in die Hauptniederlassung einbringen?
  • Welche Geschäftsfelder werden gemeinsam betrieben, zum Beispiel die Entwicklung von PV-Projekten?
  • Wie sind die Aktiven der Zweigniederlassung in Arbeitsgruppen eingebunden?

Vorteile & Nachteile

Nachteile

  • Anfangsinvestitionen sind zu stemmen (Stammkapital, Personal)
  • Das Personal refinanziert sich nicht wie geplant
  • Risiko des Verlustes des Stammkapitals

Vorteile

  • Eine höhere Wertschöpfungstiefe in wichtigen Geschäftsfeldern
  • Personal kann eingestellt und finanziert werden
  • Verstetigung der Projektentwicklung
  • Ein Teil des geschäftlichen Risikos wird aus der Energiegenossenschaft ausgelagert
  • Bilanz wird nicht belastet die Dividende an die Mitglieder ist nicht gefährdet
  • Möglichkeit der Kooperation mit anderen Energiegenossenschaften, Stadtwerken, Kommunen

Praxisbeispiele

Die EGIS Verwaltungs-GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG und handelt im Auftrag der EGIS eG. Sie übernimmt Dienstleistungen für die EGIS wie die Verwaltung, die Mitgliederverwaltung und betreut die Homepage. Die Verwaltungs-GmbH entwickelt neue Projekte und betreut bestehende Projekte. In der Tochtergesellschaft ist das gesamte Personal angestellt. Sie finanziert sich aus Erlösen der Projektentwicklung, Haftungsvergütungen, Aufwandsentschädigungen usw. Die Genossenschaft übernimmt die Finanzierung von Projekten über Mitgliedsanteile, Nachrangdarlehen oder Bankdarlehen. Sie betreibt eigene Anlagen und beteiligt sich an Projektgesellschaften. Für ihre PV-Freiflächenanlagen hat die EGIS z.B. eigene Projektgesellschaften gegründet. https://www.egis-energie.de/

BEGeno Solar, Solarteursbetrieb der Bürger Energie Bremen eG (BEGeno) projektiert, baut und verkauft kleine PV-Dachanlagen an Privat- und Gewerbekund:innen:  https://www.begeno.de/begeno-solar/

Die BürgerEnergie Rhein-Neckar Photovoltaik GmbH ist eine zu je 50%ige Tochterfirma der BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau eG und der HEG Heidelberger Energiegenossenschaft eG und bedient die gestiegene Nachfrage nach Photovoltaikanlagen im Privatkundenbereich. https://buergerenergie-rhein-neckar.de/

Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

www.dgrv.de

 

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