Energiegenossenschaften fördern den Ausbau erneuerbarer Energien, können innovative Projekte umsetzen und Arbeitsplätze vor Ort schaffen. All das sind gute Argumente für Fördermittelgeber:innen, Projekte und/oder die Weiterentwicklung von Energiegenossenschaften mit ihren Geldern zu fördern. Bezuschusst werden Planungskosten für Projekte, Personal, Weiterbildungen usw. Zudem können Energiegenossenschaften Kredite erhalten.
Dieses Kapitel bietet einen exemplarischen Überblick über die weite Förderlandschaft, von der Europäischen Union, Bundes- und Landesmitteln bis hin zur Förderung durch Kommunen und Stiftungen.
Kurzer Einblick in die Welt der Fördermittel
Die Akquise von Fördermitteln wird oft als zeitaufwendig beschrieben, was im ersten Moment abschrecken kann. Die Erfahrung von Energiegenossenschaften, die von Geldern profitiert haben, zeigt jedoch, dass sich ein Antrag durchaus lohnen kann. Neben der finanziellen Unterstützung bringen Fördermittelgeber:innen oft auch Expertise und öffentliches Interesse in ein Projekt ein. Zudem können Projekte, die nicht zwingend auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sind, durch zusätzliche Mittel unterstützt werden. Beispiele sind Informationsveranstaltungen für Bürger:innen oder Kampagnen, die einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft bewirken sollen.
Wichtig bei Förderanträgen ist, das Förderziel zu beachten und den Antrag sowie das Projekt selbst dementsprechend auszurichten. In der Welt der Fördermittel macht Übung die Meisterin oder den Meister – wenn es also beim ersten Versuch nicht sofort glückt, lohnen sich weitere Versuche in der nächsten Förderrunde.
Darüber hinaus lohnt es sich, andere Organisationen mit ins Boot zu holen. Das können zum Beispiel Vereine oder Genossenschaften sein, Kommunen oder Forschungseinrichtungen und Hochschulen. So lässt sich die Arbeit auf mehr Schultern verteilen, die Kompetenz im Team erhöht sich und es können größere Projekte realisiert werden.
Europäische Fördermittelprojekte
Die Europäische Union (EU) unterstützt ein weites Feld an Projekten in ganz Europa. Bürgerenergiegenossenschaften können bei Projekten zur Energiewende, zu Innovationen in ländlichen Regionen oder im Rahmen der Förderung sozialer Organisationen begünstigt werden.
Formen der Förderung sind z.B. Finanzhilfen für konkrete Projekte, in der Regel als anteilige Kofinanzierung. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungskapital zu erhalten
Ein großes Programm ist „LIFE“, das sich zum Beispiel für die Reduktion von Treibhausgasen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien einsetzt. Mit einem Budget von fast einer Milliarde Euro für den Bereich „Clean Energy Transition“ werden Projekte in ganz Europa gefördert.
LEADER Programme werden bundesweit in den einzelnen Bundesländern umgesetzt. Die Stärkung von ländlichen Regionen steht hier im Vordergrund, zum Beispiel in den Themen Mobilität und Energie. Gefördert wurden z.B. Servicestellen, um Bürger:innen für die Energiewende zu sensibilisieren, der Aufbau von Ladeinfrstruktur oder Machbarkeitsstudien. Lokale Aktionsgruppen sind für die Regionen zuständig und entwickeln Konzepte vor Ort. Energiegenossenschaften, die lokale Projekte umzusetzen möchten, können auf dieser Karte erfahren, welche LEADER Regionen in der Nähe verortet sind.
Ein wichtiges Finanzierungsinstrument der EU ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Gelder werden dazu verwendet, Unterschiede in der regionalen Entwicklung auszugleichen und strukturschwache Gebiete zu fördern. Für Energiegenossenschaften können die Teilbereiche Innovation und intelligenter wirtschaftlicher Wandel, sowie ein grüneres und CO²-armes Europa spannend sein. Darüber hinaus können die Gelder dazu verwendet werden Arbeitsplätze zu schaffen. Weiterführende Informationen gibt es hier.
Sozialunternehmen wie Energiegenossenschaften werden durch das Projekt „REACT with Impact“ unterstützt. Gefördert wird u.a. die Organisationsentwicklung. Interessierte Genossenschaften können sich an registrierte Beratungsunternehmen wenden. Gemeinsam wird dann der Antrag zur Förderung gestellt. Informationen zu europäischen Fördermitteln, deren Verwaltung und Verteilung gibt es hier.
Fördermittelprojekte des Bundes
Der Bund bietet verschiedene Förderprogramme an, von den Genossenschaften profitieren können. Unterschieden wird in Förderdarlehen und Zuschussprogramme. Erstere werden über die Hausbank beantragt. Zuschussprogramme werden meist über Projektträger abgerechnet. Dort werden auch die Anträge eingereicht. Zu finden sind diese Fördermittel in der Förderdatenbank des Bundes. Wichtig ist es, den Antrag vor Beginn des Projektes zu stellen.
Das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium schreiben regelmäßig Förderungen aus. So wurden im Projekt „EMUSE“ Genossenschaften bei der Erstellung einer Kommunikationsstrategie unterstützt und werden durch die Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur Ladestellen ausgebaut.
Die Nationale Klimaschutzinitiative fördert unter anderem innovative Klimaschutzprojekte und kommunale Wärmeplanung. Darüber hinaus werden Beratungen angeboten und es gibt einen Förderkompass: https://www.klimaschutz.de/de
Die Datenbanken des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können hier eingesehen werden, die des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hier.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur fördert im öffentlichen und nicht-öffentlichen Raum den Bau von Ladeinfrastruktur. Es können Ladestationen an Wohngebäuden, für Flotten, an Kundenparkplätzen, im Straßenraum oder an Lade-Hubs gefördert werden.
Das Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land unterstützt Windprojekte, die mit der Beteiligung von Bürger:innen umgesetzt werden, etwa wenn eine Energiegenossenschaft das Projekt umsetzt oder daran beteiligt ist. Gefördert werden die vergleichsweise hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase (70 Prozent, bis maximal 200.000 Euro).
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt mehrere Fördertöpfe bereit, die zum Beispiel den Ausbau von erneuerbaren Wärmeprojekten fördern sollen. Durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) lassen sich zum Beispiel Umbauten bei den Anschlussnehmer:innen vornehmen. Die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) fördert den Neubau von Wärmenetzen. Wichtig ist hierbei ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien bei den Projekten.
Der Förderkredit der KfW Bank fördert Vorhaben von Privatpersonen und Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien mit einem zinsgünstigen Darlehen. Der Förderkredit kann für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, sowie für Photovoltaik, Wasser, Wind und Biogas genutzt werden. Weitere Informationen gibt es hier.
Fördermittelprojekte auf Landesebene und kommunale Fördergelder
Auch Bundesländer und Kommunen fördern den Ausbau der Erneuerbaren und die Bürger:innenbeteiligung. Die Länder verfolgen mit den Fördermitteln verschiedene spezifische Strategien und Ziele. So hat in Baden-Württemberg das Projekt „Quartier 2030“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration das Ziel, die Entwicklung hin zu einer alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung zu unterstützen.
Es lohnt sich auch ein Blick „outside of the box“. Neben klassischen energiewirtschaftlichen Themen gibt es Förderprojekte, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken, oder Berufseinsteiger:innen fördern. Auch die Bereiche Forschung und Entwicklung, Stadt- und Regionalentwicklung können für Genossenschaften spannend sein.
Energiegenossenschaften sollten darauf achten, dass die geförderten Projekte eine überregionale oder landesweite Wirkkraft haben. Nicht alle Förderungen der Bundesländer sind auf den einschlägigen Webseiten zu finden. Daher empfiehlt es sich, gezielt in der eigenen Region auf die Suche zu gehen. Potenzielle Kontakte sind die Landesministerien, Landesämter, Landeseneergieagenturen, Landesstiftungen und Landesbanken, oder auch Abgeordnete des Landtags.
Zahlreiche Kommunen fördern z.B. Privatpersonen und Organisationen, die Balkonkraftwerke und Solaranlagen bauen. Eine Reihe von Städten fördert den Kauf von Balkonmodulen mit Zuschüssen. Hier eine Übersicht.
Die Solaroffensive Stuttgart unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Vereine. Gefördert werden begleitende Maßnahmen bei der Installation von Dach- und Fassaden-PV, sowie die Installation von Stromspeichern bei neuen PV-Anlagen oder die vorgelagerte Ladeinfrastruktur.
Auch wenn die Fördermittel sich an Privatpersonen richten, können diese Energiegenossenschaften helfen, ihre Geschäftsbereiche auszubauen, zum Beispiel den Verkauf von Balkonmodulen.
Der BürgerEnergie Fond in Thüringen unterstützt Bürgerenergieprojekte in den Bereichen Strom, Wärme, Energieeffizienz bei der Energienutzung und -versorgung von Gebäuden und Quartieren, Mobilität und Digitalisierung im Energiesektor. Der Fond fördert alle Ausgaben, die in der Planungs- und Startphase nicht durch andere Finanzierungsgebende oder Einnahmen der Energiegenossenschaft gedeckt sind. Beispiele sind Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Gutachten für Genehmigungsverfahren. Hierbei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Höchstsumme darf 200.000 Euro nicht übersteigen.
Stiftungen, Preise andere Fördermittelgeber:innen
Stiftungen werden von Privatpersonen oder Organisationen gegründet. Diese bringen ihr Vermögen in die Stiftung ein, das dort sicher und gewinnbringend angelegt wird. Die Überschüsse werden für einen gemeinnützigen Zweck verwendet. Eine Liste der größten deutschen Stiftungen ist hier zu finden. Auch der Bundesverband deutscher Stiftungen ist eine gute Anlaufstelle, um sich über Stiftungen in Deutschland zu informieren.
Eine für Energiegenossenschaften interessante Stiftung ist die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU). Sie ist eine der größten Stiftungen Europas und fördert innovative, modellhafte und lösungsorientierte Projekte, die das Ziel haben die Umwelt zu schützen.
Der Grüner Strom Label e.V. hat einen Energiewende-Fonds, aus dem Energiewende Projekte gefördert werden. Die Zuschüsse sollen vor allem in Neuanlagen fließen, die vom Anbieter selbst oder von gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen und karitativen Einrichtungen sowie Bürgerbetreibergesellschaften und Genossenschaften errichtet und betrieben werden.
Auch Umwelt- und Nachhaltigkeitspreise können für Energiegenossenschaften spannend sein. Oft gibt es Preisgelder, in jedem Fall jedoch gute Presse und die Möglichkeit neue Menschen für die Energiegenossenschaft anzusprechen. Beispiele sind der renommierte Deutsche Solarpreis von EUROSOLAR, der Next Economy Award, der Deutsche Engagement Preis, der Deutsche Nachhaltigkeitspreis oder der Neumarkter Lammsbräu Preis für Nachhaltigkeit.
Vorteile & Nachteile
Praxisbeispiele
LEADER Programme: Der Kreis Steinfurt hat Masterpläne zu den Erneuerbare Energien Bereichen „Sonne“, „Wasserstoff“ und „Wind“ erstellt. Teil des Masterplanes „Wind“ ist eine Servicestelle für Bürger:innen.
EMUSE „Energiegenossenschaften als Multiplikatorinnen für Energiesuffizienz“: Das Projekt hat Energiegenossenschaften dabei unterstützt, ihre Mitglieder für einen energiebewussten Lebensstil zu sensibilisieren. Mehrere Genossenschaften, unter anderem die Ilmtal eG und die Heidelberger Energiegenossenschaft eG (https://www.instagram.com/stories/highlights/17983448428654935/) entwickelten Kommunikationsprojekte.
Innovationsassistent Sachsen-Anhalt: Die Helionat eG aus Magdeburg hat im Rahmen des Förderprogramms eine Person für zwei Jahre eingestellt. Das Land hat die Hälfte der Personalkosten übernommen. Die angestellte Person musste aus dem Ingenieursbereich kommen, Berufseinsteiger:in sein und an einem Projekt arbeiten, das den Förderrichtlinien entspricht. Bei der Helionat war es die Sektorenkopplung. Kontakt: https://www.helionat.de/ Vorstand Jörg Dahlke, info@helionat.de
Inselwerke eG, Usedomer Ladenetz: Im Zeitraum von 2019 bis 2022 entstanden über 20 Ladepunkte auf der Insel Usedom und dem angrenzenden Festland. Die Inselwerke eG hat für das Ladenetz mehrere Fördertöpfe genutzt. Unter anderem den EFRE-Klimaschutzfond mit 60 Prozent, das LEADER Programm der LAG Vorpommersche Küste, die Fördergelder des Projektes Ladeinfrastruktur vor Ort des Bundes und weitere Gelder. Die Kosten wurden zu jeweils 60 bis 80 Prozent gedeckt. https://www.inselwerke.de/innoregion/