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Start//Steuervergünstigungen
Förderung

Steuervergünstigungen


Wer die Finanzierung vollständig selbst leistet, kann über Steuervergünstigungen auch im Nachhinein ein Projekt finanzieren. Hierdurch entfallen die bei Zuschüssen und Förderdarlehen oft durch Anträge und Genehmigungen entstehende Wartezeiten. Die Fördergelder werden im Nachhinein durch das Finanzamt abgerechnet. Da es einen Rechtsanspruch auf die Steuerförderung gibt, besteht eine größere Planungssicherheit. Voraus­setzung ist, dass die Steuerschuld höher ist als der Steuerrabatt. Steuervergünstigen gibt es in verschiedenen Bereichen, etwa bei der energetischen Sanierung, bei Forschungsausgaben oder der Elektromobilität.

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Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

www.dgrv.de

 

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