Bürgschaft
Kleine und mittlere Unternehmen sind in der Regel auf die Finanzierung über Bankkredite angewiesen. Die Banken verlangen im Gegenzug bankübliche Sicherheiten, über die mittelständische Unternehmen oftmals nicht ausreichend verfügen. Hier stellen Bürgschaften des Bundes, der Länder und der von Bund und Länder unterstützten Bürgschaftsbanken eine wirksame Hilfe dar, um bei einem ansonsten tragfähigen Vorhaben einem Mangel an Sicherheiten abzuhelfen. Die Bürgschaftsbanken in den Ländern vergeben Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn anderweitige bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Sie sind eine unerlässliche Stütze für viele Existenzgründer und für Unternehmen, die ihr Wachstum finanzieren wollen. Viele Vorhaben gerade kleiner Unternehmen, die einzelwirtschaftlich sinnvoll und volkswirtschaftlich wünschenswert sind, könnten ohne eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsbanken nicht finanziert und damit auch nicht realisiert werden.