Nachrangdarlehen
Um die Anfangsinvestitionen stemmen zu können, können auch bei den Projektbeteiligten Darlehen aufgenommen werden. Allerdings ist hier unbedingt darauf zu achten, wofür die Darlehen genutzt werden. Diese sollten möglichst zweckgebunden und einmalig für konkrete Projekte ausgegeben werden und nicht für die laufenden Kosten. Die Projektbeteiligten die an der Vergabe von Nachrangdarlehen interessiert sind, sollten unbedingt über die Risiken aufgeklärt werden, denn Nachrangdarlehen werden bei Insolvenz nachrangig behandelt. Dennoch bieten Nachrangdarlehen eine sinnvolle Möglichkeit, auch Personen mit mehr Kapital zu beteiligen und ihnen eine schnelle und regelmäßige Zinszahlung anbieten zu können. Die gewerbsmäßige Entgegennahme von Darlehen ist grundsätzlich erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes und es gelten zudem die Vorgaben des Vermögensanlagengesetzes. Daher ist eine teils aufwendige rechtliche Beratung notwendig.