Geschäftsanteil
Um ein Projekt umsetzen zu können, ist meist eine Unternehmensgründung erforderlich. Neben den organisatorischen Beteiligten im Vorstand oder Aufsichtsrat des Unternehmens können auch weitere Personen beteiligt werden. Diese können Geschäftsanteile erwerben. Die bekannteste Art ist die Aktie in der Aktiengesellschaft. Es gibt aber auch die Geschäftsanteile bei der GmbH oder die Genossenschaftsanteile bei eingetragenen Genossenschaften. Je nach Rechtsform variieren die Rechte und Pflichten bei der Beteiligung. Der Verkauf von Geschäftsanteilen kann auch mit der Ausschüttung von Renditen zusammenfallen. Es ist wichtig darauf zu achten, dass nicht die Rendite für die Beteiligten das alleinige Ziel sein sollte, sondern auch die gesunde und nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und der Projekte. Deshalb sollten Geschäftsanteile gerade in der Anfangsphase nicht mit zu hohen Renditen verbunden sein. Eine Besonderheit stellen eingetragene Vereine dar, da diese nicht wirtschaftlich tätig sind. Sie verfolgen einen besonderen Zweck für die Mitglieder und erheben dafür meist Mitgliedsbeiträge.