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Start/Rechtliches/EU Gesetzgebung/Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt (EMD)
Elektrizität

Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt (EMD)

Die Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (EU) 2019/944 ist im Juni 2019 in Kraft getreten und hat relevante Aspekte zu Bürgerenergiegenossenschaften und zur gemeinsamen Nutzung von Energie auf dem Strommarkt eingeführt.

Richtlinien sind Rechtsvorschriften, die Ziele vorgeben, die alle EU-Länder erreichen müssen. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, ihre eigenen Gesetze zu erlassen, um diese Ziele zu erreichen. Alle Mitgliedstaaten hatten bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, die EMD-Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, einschließlich der Regulierung von Bürgerenergiegenossenschaften, (gemeinsam handelnden) aktiven Kunden und Aggregierung.

Die Richtlinie ist zugänglich unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2019.158.01.0125.01.ENG&toc=OJ:L:2019:158:TOC

National acts transposing the directive


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www.dgrv.de

 

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