Der Deutsche Bundestag hat eine umfassende Gesetzesänderung im Energiewirtschaftsrecht beschlossen, die auf den Entwürfen der Drucksachen 21/1497 (Gesetzentwurf der Bundesregierung) und 21/2793 (Beschlussempfehlung des Wirtschaft- und Energieausschusses) basiert. Ziel ist es, europäische Vorgaben umzusetzen, den Ausbau erneuerbarer Energien (EE) voranzutreiben und die Digitalisierung der Energiewende zu stärken. Für Energiegenossenschaften, die EE-Projekte realisieren und Stromnetze betreiben, ergeben sich insbesondere in den Bereichen Energy Sharing, Netzbetrieb und Netzanschluss wichtige Neuerungen. Die Änderungen betreffen unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
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