Derzeit läuft das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren des Solarpakets I. Die Bundesregierung steht und stand in engem Austausch mit der Europäischen Kommission. Kern der Gespräche war zuletzt, zu welchem Zeitpunkt das EU-Recht vorschreibt, einen Abschöpfungsmechanismus für Einnahmen einzuführen, die den Förderbedarf übersteigen (Claw-back).
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