Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Referentenentwurf zur Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vorgelegt. Die AVBFernwärmeV enthält neben dem allgemeinen Zivilrecht die wesentlichen Bestimmungen für das Verhältnis zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und ihren Kundinnen und Kunden. Der Entwurf beinhaltet insbesondere Regelungen zur Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern und zur Transparenz, zur Stabilisierung des wirtschaftlichen Rahmens für einen effizienten Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze sowie zur Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV fordert in ihrer Stellungnahme, bei der Novellierung die besondere Rolle mitgliederorientierter Unternehmen durch den Fokus auf den wichtigen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu übersehen. Insbesondere die mittlerweile mehr als 200 genossenschaftlichen Wärmenetze sollten nicht durch zu enge Regelungen, die auf große Versorgungsunternehmen abzielen, überfordert werden.
Mehr dazu: Novelle der AVBFernwärmeV – DGRV