Der Deutsche Bundestag hat eine weitreichende Gesetzesänderung im Strom- und Energiesteuerrecht beschlossen, die auf die Modernisierung, Vereinfachung und Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben abzielt. Die Neuerungen sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für dezentrale Projekte auf Basis erneuerbarer Energien (EE), Speicherung und Elektromobilität verbessern.
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