Das Vereinsgesetz (VereinsG) enthält die öffentlich-rechtliche Regelung des ansonsten privatrechtlich geregelten Vereinsrechts. Vereine im Sinne des Gesetzes sind alle Zusammenschlüsse von juristischen oder natürlichen Personen, die sich freiwillig zu einem gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.
Letzte Aktualisierung am November 18, 2022