Das Genossenschaftsgesetz (GenG) regelt das Recht der Genossenschaften. Es ist in Deutschland am 1. Oktober 1889 in Kraft getreten. Nach der Novelle, die am 18. August 2006 in Kraft getreten ist, kann es sich auch um soziale oder kulturelle Zwecke handeln, so dass auch soziale und kulturelle Genossenschaften die Rechtsform der eG nutzen können. Mit dieser Novelle des Genossenschaftsgesetzes sollte die Gründung von Unternehmen deutlich erleichtert und für kleinere Genossenschaften vereinfacht werden. (Genossenschaftsgesetz (Deutschland) – Wikipedia).
Relevanz für Energiegemeinschaften: Die Rechtsform vieler Energiegemeinschaften sind Genossenschaften nach dem GenG.