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für große Organisationen

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) soll für einen geringeren Primärenergieverbrauch sorgen und damit den Klimaschutz unterstützen. Es geht auf eine EU-Richtlinie zurück und richtet sich vor allem an Unternehmen. Das Gesetz verpflichtet u.a. größere Unternehmen, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen.

Relevanz für Energiegemeinschaften: Dieses Gesetz ist nur für Organisationen relevant, die keine kleinen und mittleren Unternehmen sind (diese größeren Organisationen), um ihren Energieverbrauch mindestens alle vier Jahre von akkreditierten Experten überprüfen zu lassen. Daher ist dieses Gesetz für die meisten Energiegemeinschaften nicht relevant.

https://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/

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Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

www.dgrv.de

 

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