Die Europäische Kommission hat eine wichtige Entscheidung für die Bioenergie-Branche und auch die Wärmegenossenschaften getroffen: Die beihilferechtliche Genehmigung für das sogenannte Biomassepaket ist erteilt. Die Anfang des Jahres mit einer breiten Mehrheit im Bundestag beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können daher für die aktuelle Ausschreibungsrunde am ersten Oktober vollständig angewandt werden.
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