Um mit der eigenen Stromerzeugung Geld zu verdienen und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, ergeben sich für Energiegenossenschaften eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die vermutlich unkomplizierteste Form ist die Installation einer erneuerbaren Energien Anlage und die Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz. Abhängig von der Anlagengröße erhält der Betreiber dafür eine Vergütung, die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben ist. So erhält man für den Strom aus Anlagen mit einer Größe bis 10 kW 13,40ct/kWh, bis 40 kW 11,30 ct/kWh und 9,40 ct/kWh bei Anlagen bis 300 kW. 0,4 ct/kWh müssen abgezogen werden, wenn die Anlagen nicht in der Direktvermarktung sind. Dies ist für Anlagen ab 100 kW verpflichtend. Bei einer Anlagengröße von mehr als 1 MW ergeben sich die Werte durch eine Ausschreibung. Für kleinere Anlagen sind neben der Anmeldung beim Netzbetreiber keine weiteren Pflichten verbunden und der Betreiber wird nicht automatisch zum Energieversorgungsunternehmen.