Alternativ zur Einspeisevergütung durch die eigene Stromproduktion, kommt für Energiegenossenschaften auch die Verpachtung einer PV-Anlage in Frage. Die Beschaffung und die Installation der Anlage finden dabei im Auftrag einer Privatperson, einer Kommune oder einer Firma statt, die nicht selbst in eine Anlage investieren kann oder will. Während der Kunde als Betreiber den Strom nutzen kann und die Erträge der Einspeisung erhält, profitiert die Genossenschaft von den Pachtzahlungen und finanziert zudem auf diese Weise die Anlage und sonstige anfallende Kosten, wie Wartungsarbeiten und Versicherungsgebühren. Zum Ende der Vertragslaufzeit können die Vertragspartner flexibel über den Eigentum der Anlage entscheiden. Aufgrund des Betriebs der Anlage auf einem fremden Grundstück sind rechtliche Details beim Vertragsabschluss zu beachten.