Beim Energieliefer-Contracting handelt es sich um einen Vertragsabschluss, bei dem eine Energiegenossenschaft eine Anlage zur Energieproduktion plant, finanziert und baut und das Endprodukt mit einem Grundpreis und einem variablen Nutzungspreis an den Kunden verkauft. Es wird daher auch als Anlagen-Contracting oder Nutzenergie-Contracting bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein ähnliches Konstrukt wie die Power-Purchase Agreements, nur dass sich die Anlage auf dem Gelände des Kunden befindet und es sich in diesem Fall nicht ausschließlich um die Lieferung von Strom handelt. Die Verträge können dabei unterschiedlich ausgestaltet werden und sich auf verschiedene Nutzenergiearten, wie Strom, Heiz- oder Prozesswärme, Kälte oder Wasser und Abwasser beziehen.