Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28. August 2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung veröffentlicht. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat die Möglichkeit genutzt, bis zum 10. September 2024 Stellung zu den Vorschlägen des Ministeriums zu nehmen.
Im Zentrum der Gesetzesentwurfs stehen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte europarechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich. Die Novelle sieht eine Beschleunigung des Netzanschlussverfahrens durch mehr Transparenz und Verbindlichkeit des Verfahrens vor. Außerdem soll sie zusätzliche Regelungen beinhalten, die einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Übertragungsnetzes garantieren und die Versorgungssicherheit gewährleisten. Zudem sollen basierend auf dem bestätigten Netzentwicklungsplan eine Vielzahl neuer Netzausbauvorhaben in das Bundesbedarfsplanungsgesetz aufgenommen werden, um zukünftig Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Gleichzeitig sind auch Änderungen im Planungsrecht (u.a. im Netzausbaubeschleunigungsgesetz) geplant, die diesem Zweck dienen sollen. Zudem sind Änderungen an weiteren Gesetzen vorgesehen, die allem voran die Berücksichtigung von Anwendungsverfahren und den Bürokratieabbau fördern sollen.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften lehnt ab, dass mit § 22b Abs. 6 S. 3 EEG-E eine Vorgabe für landesrechtliche Beteiligungsgesetze eingeführt werden soll, die in der Praxis de facto zu einer Verhinderung von aktiver Bürgerbeteiligung führen würde. Dies Regelung würde für Projektierungsgesellschaften den Anreiz setzen, sich immer für die einfach Zahlung einer Abgabe und gegen eine direkte Bürgerbeteiligung etwa in Form einer Energiegenossenschaft entscheiden würden (Näheres zu diesem Punkt hier). Sie befürwortet, dass nach jahrelanger politischer und fachlicher Diskussion Energy Sharing nun endlich gesetzlich verankert werden soll. Allerdings bedauern sie, dass die geplante Umsetzung wirtschaftlich und rechtlich stark eingeschränkt ist.
Mehr dazu: Referentenentwurf zur Änderung des EnWG veröffentlicht – DGRV