Mit dem Jahreswechsel endeten die Energiebremsen zum 1. Januar 2024. Ob es doch noch zu Maßnahmen aufgrund steigender Energiepreise kommt, ist derzeit nicht klar. Ursprünglich sollten sie noch einmal bis Ende März 2024 verlängert werden. Die EU-Kommission hatte die Verlängerung bereits beihilferechtlich genehmigt.
Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelungen sahen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt wurden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus stiegen. Die Finanzierung erfolgte aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Die Preisbremsen schützten alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime oder soziale und kulturelle Einrichtungen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher war wichtig: Wie schon bei der Dezember-Soforthilfe mussten sie selbst nichts tun, um entlastet zu werden. Damit lag die Abwicklung der Erstattungen bei den Versorgungsunternehmen. Gerade für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen wurde die praktische Umsetzung der komplexen Gesetzesentwürfe eine Herausforderung. Darauf hat die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften bereits in ihrer Stellungnahme zu den Entwürfen der Strompreisbremse und der Pressemitteilung zum geplanten „Rettungsschirm für Stadtwerke“ hingewiesen.