Power Purchase Agreements sind Stromlieferverträge, bei denen die Lieferung einer festen Strommenge an einen Abnehmer vereinbart werden, bei dem es sich im Normalfall um eine Firma oder eine Kommune mit hohem Energiebedarf handelt. Auch bei der Weitergabe des erzeugten Stroms an einen Stromhändler handelt es sich um ein PPA. Die Ausgestaltung der Verträge ist komplex und die vertraglichen Details können sehr unterschiedlich ausfallen. So kann der Verbrauch in unmittelbarer Nähe zur Produktion stattfinden, sodass eine Lieferung hinter dem Netzanschlusspunkt in Frage kommt oder der Strom wird alternativ über das öffentliche Netz geliefert, wobei Netzentgelte und Steuern anfallen. Durch die langfristige Festlegung der Strompreise entsteht für beide Seiten Planungssicherheit.