Minijobs und Midijobs
Häufig ist ein erster Schritt, bestimmte Aufgaben in Form von Minijobs zu delegieren: Verwaltung, Buchhaltung, Mitgliederkommunikation oder Marketing sind Beispiele dafür. Die Idee dahinter: Der Vorstand wird von diesen Aufgaben entlastet und gewinnt mehr Zeit für die strategische Entwicklung und wertschöpfende Aufgaben. Die Energiegenossenschaft Ilmtal hat z.B. eine Mitarbeiterin über Minijob für Verwaltung und Mitgliederkommunikation eingestellt, andere Genossenschaften lassen die Buchhaltung über Minijobs erledigen. Wie Minijobber*innen zu finden sind, wird im Kapitel 3 „Mitglieder aktivieren und die Nachfolge regeln“ beschrieben.
Praktikant:innen, Werkstudierende
Von Praktikant:innen oder Werkstudierenden können klar definierte Aufgaben übernommen werden. Vor allem können so junge Menschen für die Energiegenossenschaft gewonnen werden. Energiegenossenschaften sind für viele junge Menschen ein „weißes Blatt“. Wichtig ist daher ein attraktives Angebot für eine „Tätigkeit mit Sinn“. Voraussetzung ist, dass die jungen Mitarbeitenden klar definierte Aufgaben haben und Zeit und Ressourcen vorhanden sind, um die jungen Menschen einzuarbeiten.
Es gibt zahlreiche Studiengänge zu Erneuerbaren Energien, nachhaltigem Management, Social Entrepreneurship usw. Sinnvoll ist deshalb, bei Hochschulen im weiteren Umkreis zu recherchieren und mit Lehrkräften sowie Fachschaften Kontakt aufzunehmen.
Die Heidelberger Energiegenossenschaft setzt seit einigen Jahren Werkstudierende ein, in der Solarberatung von Privatkund:innen, als Ansprechperson für den Balkonmodulvertrieb und in der Fernüberwachung der PV-Anlagen.
Freiberufliche Kräfte
Ein anderes Modell ist die feste Zusammenarbeit mit freiberuflich Tätigen. Hier wird ein Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag über eine bestimmte Zeit und für definierte Tätigkeiten geschlossen. Ziel ist meist eine längere, verlässliche Zusammenarbeit. Beispiele sind die Projektentwicklung von Photovoltaikanlagen oder das Projektmanagement. Vereinbart wird z.B. ein Festbetrag/kWp, ein bestimmter Prozentsatz am Gesamtvolumen, eine Bezahlung auf Erfolgsbasis oder ein Festbetrag pro geworbenem Stromkunden
Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte
Mit fest angestelltem Personal erhöhen Energiegenossenschaften ihre zeitlichen und fachlichen Ressourcen stark und sorgen für Kontinuität in der Arbeit. Schließlich arbeiten Vollzeitkräfte in Deutschland jährlich knapp 1.600 Stunden.
Gutes Personal ist eine Investition, daher sollte eine realistische „Amortisationszeit“ der Personalkosten eingeplant werden. Ein valider Businessplan mit einem Finanzplan für mindestens drei Jahre ist eine Pflichtaufgabe.
Verantwortliche in Energiegenossenschaften scheuen hier öfter das Risiko, weil der Personalaufwand anfangs den Bilanzgewinn schmälert oder sogar für einen Verlust sorgt. Manche Genossenschaften schlagen deshalb ihren Mitgliedern vor, ein bis zwei Jahre auf eine Dividende zu verzichten oder sie zu reduzieren, um Personal vorfinanzieren können.
Wichtig ist, dass sich Vorstand und Aufsichtsrat auf den Wachstumskurs einigen und bereit sind, ein unternehmerisches Risiko mit Augenmaß zu tragen. Tun sie das nicht und bleibt es beim ehrenamtlichen Engagement, begrenzt das in der Regel die Entwicklungsperspektiven der Genossenschaft stark.
Ein weiterer Aspekt bei eigenen Beschäftigten: Energiegenossenschaften bieten jungen Menschen eine berufliche Perspektive und sorgen „nebenbei“ für eine Verjüngung des Teams.
Bezahlte Vorstände
Hier ist der Spielraum weit, von Aufwandentschädigungen über Mini.- und Midijobs, der stundenweisen Beschäftigung bis zur Anstellung als Geschäftsleitung wie in der BürgerEnergie Bremen (BeGENO) oder der Energeno Heilbronn. Ein mögliches Konfliktfeld kann entstehen, wenn es sowohl ehrenamtliche als auch bezahlte Vorstände gibt. Ein weiteres Modell ist, dass Vorstände von Genossenschaften als Geschäftsleitungen in den Verwaltungs- oder Servicegesellschaften beschäftigt werden und nur zu einem geringen Teil oder gar nicht in der Genossenschaft angestellt sind. Ehrenamtliche Vorständ:innen haben häufig ein hohes Arbeitsaufkommen. Si zu bezahlen bildet einen monetären Ausgleich für die geleisteten Stunden. Darüber hinaus bietet sie (leichte) finanzielle Entlastung, wenn die Beteiligten im Hauptberuf weniger Arbeiten, weil zeitliche Kapazitäten in die Energiegenossenschaft fließen.