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Start/Vom Ehrenamt zur bezahlten Arbeit

Vom Ehrenamt zur bezahlten Arbeit

Minijobs und Midijobs

Häufig ist ein erster Schritt, bestimmte Aufgaben in Form von Minijobs zu delegieren: Verwaltung, Buchhaltung, Mitgliederkommunikation oder Marketing sind Beispiele dafür. Die Idee dahinter: Der Vorstand wird von diesen Aufgaben entlastet und gewinnt mehr Zeit für die strategische Entwicklung und wertschöpfende Aufgaben. Die Energiegenossenschaft Ilmtal hat z.B. eine Mitarbeiterin über Minijob für Verwaltung und Mitgliederkommunikation eingestellt, andere Genossenschaften lassen die Buchhaltung über Minijobs erledigen. Wie Minijobber*innen zu finden sind, wird im Kapitel 3 „Mitglieder aktivieren und die Nachfolge regeln“ beschrieben.

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 520 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Der Arbeitgeber führt bei Minijobs pauschal Beiträge zur Sozialversicherung ab. Minijobs sind pauschal mit 2 Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers zu versteuern.

Ein weiteres geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist der Midijob. Hier können Mitarbeitende zwischen 520 und 2.000 Euro im Monat verdienen. Beim Midijob fallen Abgaben an alle Sozialversicherungsträger sowie Steuern an. Die Beiträge der Beschäftigten sind allerdings niedriger als bei regulärer Teilzeit- oder Vollzeitjobs.

Praktikant:innen, Werkstudierende

Von Praktikant:innen oder Werkstudierenden können klar definierte Aufgaben übernommen werden. Vor allem können so junge Menschen für die Energiegenossenschaft gewonnen werden. Energiegenossenschaften sind für viele junge Menschen ein „weißes Blatt“. Wichtig ist daher ein attraktives Angebot für eine „Tätigkeit mit Sinn“. Voraussetzung ist, dass die jungen Mitarbeitenden klar definierte Aufgaben haben und Zeit und Ressourcen vorhanden sind, um die jungen Menschen einzuarbeiten.

Es gibt zahlreiche Studiengänge zu Erneuerbaren Energien, nachhaltigem Management, Social Entrepreneurship usw. Sinnvoll ist deshalb, bei Hochschulen im weiteren Umkreis zu recherchieren und mit Lehrkräften sowie Fachschaften Kontakt aufzunehmen.

Die Heidelberger Energiegenossenschaft setzt seit einigen Jahren Werkstudierende ein, in der Solarberatung von Privatkund:innen, als Ansprechperson für den Balkonmodulvertrieb und in der Fernüberwachung der PV-Anlagen.

Freiberufliche Kräfte

Ein anderes Modell ist die feste Zusammenarbeit mit freiberuflich Tätigen. Hier wird ein Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag über eine bestimmte Zeit und für definierte Tätigkeiten geschlossen. Ziel ist meist eine längere, verlässliche Zusammenarbeit. Beispiele sind die Projektentwicklung von Photovoltaikanlagen oder das Projektmanagement. Vereinbart wird z.B. ein Festbetrag/kWp, ein bestimmter Prozentsatz am Gesamtvolumen, eine Bezahlung auf Erfolgsbasis oder ein Festbetrag pro geworbenem Stromkunden

Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte

Mit fest angestelltem Personal erhöhen Energiegenossenschaften ihre zeitlichen und fachlichen Ressourcen stark und sorgen für Kontinuität in der Arbeit. Schließlich arbeiten Vollzeitkräfte in Deutschland jährlich knapp 1.600 Stunden.

Gutes Personal ist eine Investition, daher sollte eine realistische „Amortisationszeit“ der Personalkosten eingeplant werden. Ein valider Businessplan mit einem Finanzplan für mindestens drei Jahre ist eine Pflichtaufgabe.

Verantwortliche in Energiegenossenschaften scheuen hier öfter das Risiko, weil der Personalaufwand anfangs den Bilanzgewinn schmälert oder sogar für einen Verlust sorgt. Manche Genossenschaften schlagen deshalb ihren Mitgliedern vor, ein bis zwei Jahre auf eine Dividende zu verzichten oder sie zu reduzieren, um Personal vorfinanzieren können.

Tipp

Andere Energiegenossenschaften gründen Tochtergesellschaften und beschäftigen dort Personal. Die Gesellschaften projektieren z.B. Photovoltaik-Anlagen, die in den Besitz der Genossenschaft gehen, die sie betreibt. Der Vorteil: Die Personalkosten schlagen hier lediglich als Teil der gesamten Investitionssumme zu Buche, die etwa bei PV-Anlagen über 20 Jahre abgeschrieben wird.

Wichtig ist, dass sich Vorstand und Aufsichtsrat auf den Wachstumskurs einigen und bereit sind, ein unternehmerisches Risiko mit Augenmaß zu tragen. Tun sie das nicht und bleibt es beim ehrenamtlichen Engagement, begrenzt das in der Regel die Entwicklungsperspektiven der Genossenschaft stark.

Personal teilen

Wer sich nicht allein den Aufbau von Personal zutraut, kann mit anderen Genossenschaften kooperieren und sich Personal teilen oder eine gemeinsame Gesellschaft gründen. Hier sind Vertrauen und verbindliche Absprachen nötig. In einer Kooperationsvereinbarung kann z.B. auch die Projektiererin gegen Rechnung Projekte für die Nachbargenossenschaft realisieren. Allerdings kaufen Sie so lediglich das Know-how ein und bauen es nicht in der eigenen Genossenschaft auf.

Ein weiterer Aspekt bei eigenen Beschäftigten: Energiegenossenschaften bieten jungen Menschen eine berufliche Perspektive und sorgen „nebenbei“ für eine Verjüngung des Teams.

Interessenkollisionen erkennen und managen

Bei der Weiterentwicklung der Energiegenossenschaft hin zu bezahlten Kräften kann es zu Interessenkollisionen kommen. Ein Beispiel: Vorstand und Aufsichtsrat ziehen nicht an einem Strang, der Aufsichtsrat will weniger finanzielle Risiken eingehen als der Vorstand. Hilfreich ist hier, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich regelmäßig über die strategische Ausrichtung austauschen. Kommt es zu einem Konflikt können externe Fachleute wie Mediator:innen unterstützen. Eine weitere Interessenkollision kann es zwischen dem Wachstumskurs und dem Wunsch nach Dividende bei den Mitgliedern geben. Eine kreative Lösung hat hier die UrStrom eG aus Mainz gefunden. 2023  haben die Mitglieder sich auf der Generalversammlung mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, keine Dividende auszuschütten. Stattdessen soll der Großteil des Gewinns für die Finanzierung eines angestellten Projektentwicklers genutzt werden.

Bezahlte Vorstände

Hier ist der Spielraum weit, von Aufwandentschädigungen über Mini.- und Midijobs, der stundenweisen Beschäftigung bis zur Anstellung als Geschäftsleitung wie in der BürgerEnergie Bremen (BeGENO) oder der Energeno Heilbronn. Ein mögliches Konfliktfeld kann entstehen, wenn es sowohl ehrenamtliche als auch bezahlte Vorstände gibt. Ein weiteres Modell ist, dass Vorstände von Genossenschaften als Geschäftsleitungen in den Verwaltungs- oder Servicegesellschaften beschäftigt werden und nur zu einem geringen Teil oder gar nicht in der Genossenschaft angestellt sind. Ehrenamtliche Vorständ:innen haben häufig ein hohes Arbeitsaufkommen. Si zu bezahlen bildet einen monetären Ausgleich für die geleisteten Stunden. Darüber hinaus bietet sie (leichte) finanzielle Entlastung, wenn die Beteiligten im Hauptberuf weniger Arbeiten, weil zeitliche Kapazitäten in die Energiegenossenschaft fließen. 

Checkliste Personal gewinnen

  1. Was ist Ihr Ziel beim Thema Personal in den nächsten drei Jahren? Mit was beginnen Sie?
  2. Für welche Aufgaben brauchen Sie mehr Kapazitäten in Ihrer Genossenschaft?
  3. Welche wertschöpfenden Tätigkeiten soll das Personal erbringen? Vertrieb, Projektentwicklung, kaufmännische oder technische Betriebsführung
  4. Mit welchen Tätigkeiten können Sie Einnahmen erzielen, um bezahlte Kräfte zu finanzieren?
    Die Zahl der Projekte und die Einnahmen, die daraus erzielt werden können, sollten realistisch kalkuliert werden.

    1. Wieviel Wertschöpfung sollen z.B. bei einer PV-Dachanlage auf einer Gewerbeimmobilie pro Kilowatt installierter Leistung erzielt werden?
    2. Bis wann soll sich das Personal aus realisierten Projekten/verkauften Anlagen refinanzieren?
    3. Wieviel Zubau ist z.B. dafür nötig?
  5. Welche finanziellen Ressourcen können Sie für bezahlte Kräfte verwenden?
  6. Was erwarten Sie sich von zusätzlichen Kräften? Welchen Nutzen sollen sie erzielen?
  7. Welche Aufgaben soll das Personal konkret übernehmen?
  8. Welche Kompetenzen sollen die Personen mitbringen? (Fachliche Qualifikation, Teamfähigkeit, Begeisterung für die Bürgerenergie, Flexibilität usw.)
  9. Was haben Sie zu bieten als Arbeitgeber? (eine sinnstiftende Tätigkeit, die Energiewende voranbringen, selbstständiges Arbeiten, berufliche Entwicklung, ein motiviertes Team usw.?
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

www.dgrv.de

 

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