Jeder Handel oder Verkauf von Energie ist mit vertraglichen Aspekten verbunden. Dies gilt z. B. für den Verkauf von Wärme, die über ein Fernwärmenetz verteilt wird, den Verkauf von Strom, aber auch für den Verkauf von Brennstoffen wie Biogas, Biomethan, Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz oder flüssige Brennstoffe. Der Abschluss eines Kaufvertrages erfordert zwei entsprechende Willenserklärungen, die als Angebot und Annahme bezeichnet werden. Als Kaufgegenstand kommen nach § 433 BGB Sachen in Betracht. Kaufverträge, die sich auf Energiegemeinschaften beziehen, können umfassen:
Wärmelieferung, Musterverträge:
- WASO-Waermeliefervertrag-Muster.pdf (waso-energie.de)
- Wärmeliefervertrag – Muster – Anpassung gem. 1. Nachtrag (getec-energyservices.com)
Stromlieferverträge, Musterverträge:
- Muster-Stromliefervertrag | UmweltBank
- Microsoft Word – Stromlieferungsvertrag_nettervermieter.doc (bhkw-infozentrum.de)
Lieferung von Hackschnitzeln, Ausschreibungsvorlage:
Lieferung von Pellets, Ausschreibungsvorlage:
Biomasselieferverträge für Biogasanlagen, Musterverträge:
- Gestaltung von Substratlieferverträgen für Biogasanlagen in der Landwirtschaft (tll.de)
- Substratlieferungs-und-Garrestabnahmevertrage.pdf (biogas-forum-bayern.de)
Rechtsberatung: Lassen Sie sich bei Kaufverträgen im Energiesektor rechtlich beraten.