• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
SHAREs Logo
Deutsche Informationsplattform
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Gemeinsam die Energiewende gestalten

  • Inspirieren lassen
  • Aktiv werden
    • Geschäftsmodell entwickeln
    • Geschäftsmodelle
    • Projekt finanzieren
    • Rechtliches
    • Online-Tools
    • Leitfäden
    • Karten und Information in den Bundesländern
  • Mitglieder gewinnen
    • Kernbotschaften
    • Zielgruppenprofile
    • Mitglieds-Typen
    • Werbematerial
    • Fotodatenbank
  • Themen entdecken
    • Wärmenetze
    • Was kommt nach der Einspeisevergütung?
    • Unternehmerische Entwicklung einer Energiegenossenschaft
  • Vernetzen
  • Show Search
Hide Search
Start/Neuigkeiten/Vorschlag für ein bundeseinheitliches Bürgerbeteiligungsgesetz

Vorschlag für ein bundeseinheitliches Bürgerbeteiligungsgesetz

Januar 11, 2024

Die Beteiligungen von Bürger:innen an den anstehenden Transformationsprozessen ist von entscheidender Bedeutung für deren Akzeptanz. Wenn sich die Menschen vor Ort bei Veränderungen nicht mitgenommen fühlen, ihnen die Möglichkeiten zur Mitsprache und Mitbestimmung fehlen, entsteht eine ablehnende Haltung. Auch bereits bestehende Meinungen und Vorurteile gegen Veränderungen werden so bestärkt. Dies ist gerade auch bei der Energiewende im Allgemeinen und den konkreten Projekten für Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächenanlagen) zu beobachten. Daher hat der Bundestag die Bundesregierung schon im Entschließungsantrag zum EEG 2023 aufgefordert, eine Regelung zur Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Bisher existieren jedoch nur Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen bei der Errichtung von Wind- und PV-Freiflächenprojekten, nicht aber die direkte Beteiligung von Bürger:innen.

Das vorliegende Positionspapier zeigt, wie eine direkte und aktive Beteiligung der Bürger:innen rechtlich valide möglich ist und wie die Aushandlung einer regional passenden Beteiligungsvereinbarung zwischen Vorhabenträger, Kommune und regionalen Bürgerenergieakteuren abläuft. Für den Fall, dass es zu keiner Einigung kommt bzw. zu einem Verstoß gegen die Beteiligungspflichten, sind Ersatzbeteiligungen bzw. Ausgleichsabgaben vorgesehen.

Das gemeinsame Positionspapier finden Sie hier

Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

www.dgrv.de

 

Icons by icons8

  • LinkedIn
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Impressum
  • FAQs