Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. Die Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzuzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Das Wärmeplanungsgesetz enthält Vorgaben für Inhalte und eine sinnvolle Abfolge von einzelnen Arbeitsschritten bis zur Erstellung eines Wärmeplans und daneben auch zeitlich gestaffelte Vorgaben an die Wärmenetzbetreiber zur Dekarbonisierung ihrer Netze. (BMWSB)
Die kommunale Wärmeplanung wird Möglichkeiten für Energiegemeinschaften bieten, Projekte zur kommunalen Wärmeversorgung umzusetzen.
Der Gesetzentwurf wurde am 16. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Ende dieses Jahres soll das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Mehr Informationen:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html